Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen – auch im Handwerk – zur Barrierefreiheit ihrer Websites.
Das gilt insbesondere fĂ¼r Seiten mit Kontaktformularen, Angebotsanfragen oder digitalen Leistungen. Selbst einfache Websites mit Telefonnummer oder E-Mail-Feld können betroffen sein.
Ziel: Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigten Zugang zu Online-Angeboten erhalten. Dazu zählen u. a. ausreichende Kontraste, Tastaturbedienbarkeit und eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Diese Anforderungen sind verpflichtend und mĂ¼ssen nachweisbar erfĂ¼llt werden.